Leistungen für Behörden und Kommunen
Als Behörden-Leistungszentrum sind wir spezialisiert auf die individuellen Anforderungen einzelner Ämter und Gesellschaften. Entscheiden Sie sich für Nutzfahrzeuge, die Ihren täglichen Anforderungen standhalten.
Vorteile auf einen Blick
- Spezialisierter Behördenverkaufsberater
- Fachliche und behördengerechte Beratung und Abwicklung
- Kompetenter Ausschreibungs-Service – VOL
- Vergaberechtliche und bedarfsgerechte Angebote
- Fuhrparkberatung- und Fuhrparkanalyse
- Umwelt- und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
- Unterstützung UVV, Führerscheinkontrolle, Ladungssicherung
- Schnittstelle zu Volkswagen, Volkswagen Nutzfahrzeuge, Audi, Skoda, Seat, zur Volkswagen Financial Services und zu Aus- und Aufbauherstellern
Zu Behörden gehören
Landesbehörden
Als Landesbehörden gelten die Ministerien der Bundesländer und deren nachgeordnete landesweite Dienststellen sowie öffentlich-rechtliche Körperschaften, Anstalten und Einrichtungen, an denen der Staat zu mindestens 50 Prozent beteiligt ist und die keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug der von Lieferanten berechneten Mehrwertsteuer haben.
Landesbeteiligungsgesellschaften
Als Beteiligungsgesellschaften oder Landesfirmen gelten Firmen mit privater Rechtsform und gleichgestellte Institutionen, an deren Kapital eine oder mehrere Landesbehörden mit zusammen mindestens 50 Prozent beteiligt sind und bei denen eine Berechtigung zum Vorsteuerabzug der von Lieferanten berechneten Mehrwertsteuer vorliegt.
Kommunale Behörden
Zu den kommunalen Behörden gehören Städte, Gemeinden, Landkreise, Landratsämter, Körperschaften des öffentlichen Rechts mit hoheitlichen (staatlichen) Aufgaben und kommunale Versorgungsunternehmen, die der Kommune gehören. Zudem zählen dazu Wirtschaftsunternehmen der Kommunen (etwa GmbH), wenn eine Mehrheitsbeteiligung der Kommune am Kapital gegeben ist.